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   BFH, 26.11.2003 - VI R 152/99   

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https://dejure.org/2003,1917
BFH, 26.11.2003 - VI R 152/99 (https://dejure.org/2003,1917)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2003 - VI R 152/99 (https://dejure.org/2003,1917)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2003 - VI R 152/99 (https://dejure.org/2003,1917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG 1996 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1996) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 3
    Fahrten zwischen Familienwohnung und Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale bei mehreren Wohnungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale bei mehreren Wohnungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den Transfer von Familienangehörigen zwischen Deutschland und der Türkei als Werbungskosten nach dem Einkommensteuergesetz; Behandlung von Aufwendungen für Familienheimfahrten nach den Grundsätzen über die doppelte Haushaltsführung ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fünf Mal im Jahr heim zur Familie - Türkischer Arbeitnehmer kann Reisekosten von der Steuer absetzen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 4 S 3, LStR Abschn 42 Abs 3 S 5
    Ausland; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Mittelpunkt der Lebensinteressen; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 189
  • NJW 2004, 536
  • BB 2004, 142
  • DB 2004, 168
  • BStBl II 2004, 233
  • EFG 2000, 62
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.11.1996 - VI R 43/94

    Abzug von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als

    Auszug aus BFH, 26.11.2003 - VI R 152/99
    Es trägt vor, nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 1996 VI R 43/94 (BFH/NV 1997, 341) müsse zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "nicht nur gelegentlich" der Arbeitnehmer die Wohnung häufiger, in nicht zu großen Zeitabständen aufgesucht haben.

    In dem Urteil in BFH/NV 1997, 341 hat der Senat das Tatbestandsmerkmal "nicht nur gelegentlich" nach dessen Wortsinn dahin gehend aufgefasst, dass der Arbeitnehmer die Wohnung häufiger, in nicht zu großen Abständen aufgesucht haben muss.

    Mit der ab dem Veranlagungszeitraum 1990 in das Gesetz eingeführten Regelung wurde die bisherige Rechtsprechung des BFH eingeschränkt, die bei Fahrten des Arbeitnehmers zwischen der Arbeitsstätte und der weiter entfernt liegenden Familienwohnung den Werbungskostenabzug unabhängig von der Anzahl dieser Fahrten zugelassen hatte (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1997, 341).

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.1999 - 12 K 226/99

    Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Türkei bei fünf Heimfahrten im Jahr

    Auszug aus BFH, 26.11.2003 - VI R 152/99
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 62 veröffentlicht.

    Diese Vorgehensweise lässt (mangels Hinweisen in den Gesetzesmaterialien, vgl. dazu die Vorentscheidung in EFG 2000, 62) den Schluss zu, dass nach den Vorstellungen des Gesetzgebers bei der Subsumtion eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt (vgl. v. Bornhaupt in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. F 152; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., § 9 Rz. 108; Heuermann/Wagner, Lohnsteuer, F 197).

  • BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04

    Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

    Dem steht nicht entgegen, dass die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt eine tatrichterliche Würdigung aller Umstände des Einzelfalles erfordert (z.B. BFH-Urteil vom 23. November 2003 VI R 152/99, BFHE 204, 189, BStBl II 2004, 233) bzw. sich diese Tatsache aus einer Zusammenschau mehrerer Einzeltatsachen ergibt (u.a. Verhältnisse des Steuerpflichtigen, Art und Intensität der sozialen Kontakte, Vereinszugehörigkeiten und andere Aktivitäten; zu den Einzeltatsachen vgl. von Bornhaupt in Festschrift für Offerhaus, S. 419 ff., 428; derselbe in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz F 150 ff.; Wagner in Heuermann/Wagner, LSt, F 193 ff., insbes.
  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bzw. Berücksichtigung von Fahrten

    Im Gegenteil, die Verwaltungsmeinung sei sogar für die Steuerpflichtigen großzügiger als die in der Literatur zum Teil vertretene Auffassung, dass ein nachhaltiges Aufsuchen der weiter entfernteren Wohnung nötig sei (Schmidt-Drenseck, EStG, 25. Aufl. 2006, § 9 Rz. 115), während sich die Finanzverwaltung mit durchschnittlich zweimaligem Aufsuchen je Monat begnüge und unter Übernahme von BFH-Entscheidungen unter besonderen Umständen des Einzelfalls fünf Fahrten im Kalenderjahr für ausreichend halte (nach BFH vom 26. November 2003, VI R 152/99) und sogar die Unterbrechung der Fahrt an der näher zur Arbeitsstätte gelegenen Wohnung anerkenne (BFH vom 20. Dezember 1991, VI R 42/89).

    Auf die Anzahl der Fahrten wie in R 42. Abs. 1 Satz 5 Lohnsteuerrichtlinien aufgeführt (sechsmal im Kalenderjahr) kommt es im Streitfall daher nicht an, da dieses -als Vereinfachung- nur für den Fall greift, dass die Familie unstreitig nicht am Beschäftigungsort wohnt (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. November 2003 VI R 152/99, BStBl II 2004, 233).

  • BFH, 16.09.2008 - X B 224/06

    Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung,

    Zu weiteren Fahrten, die nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 43/94 (BFH/NV 1997, 341) und vom 26. November 2003 VI R 152/99 (BFHE 204, 189, BStBl II 2004, 233) für eine Berücksichtigung der Wegeaufwendungen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der im Streitjahr 2002 geltenden Fassung (a.F.) erforderlich gewesen wären, hatten sich die Kläger weder im Verwaltungs- noch im Klageverfahren (auch nicht im Erörterungstermin) geäußert.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2009 - 24 W 61/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Prozessbevollmächtigter als einfacher

    Eine solche Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig im Haftpflichtprozess des Geschädigten gegen den Versicherer und den Fahrer/Halter eines Kraftfahrzeugs anzunehmen (BGH NJW 2004, 536).
  • FG Hamburg, 16.08.2006 - 1 K 45/06

    Voraussetzungen zur Berücksichtigung zusätzlicher Werbungskosten bei den

    Aber dann müssten besondere Umstände vorliegen, die bei einer umfangreichen Berücksichtigung einen solchen Schluss zulassen (siehe z.B. BFH vom 26.11.2003, VI R 152/99, BFHE 204, 189, BStBl II 2004, 233).
  • FG Saarland, 11.03.2008 - 2 K 1183/06

    Einkommensteuer; Flüge eines inländischen Arbeitnehmers nach Afrika als Fahrten

    Diese Vorgehensweise lässt nach Auffassung des BFH im Urteil vom 26. November 2003 VI R 152/99, BStBl II, 2004, 233 den Schluss zu, dass nach den Vorstellungen des Gesetzgebers bei der Subsumtion eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt.
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